Allgemeine Rechtsbedingungen

1. Geltung der allgemeinen Rechtsbedingungen

Diese allgemeinen Rechtsbedingungen gelten für alle Reiseverträge, die Aktiv-Freizeiten für Gruppenreisen abschließt. Unsere allgemeinen Reisebedingungen gelten ausschließlich. Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde der Geltung unserer Reisebedingungen widerspricht. Bucht der Kunde nicht eine Gesamtheit von Reiseleistungen, sondern nur einzelne Leistungen (z.B: nur Hotelübernachtung, Schiffahrten, Eintritte usw.) treten wir nicht als Reiseveranstalter, sondern lediglich als Vermittler der gebuchten Leistung auf.

2. Zustandekommen des Reisevertrages

Die Angebote von Aktiv-Freizeiten sind freibleibend. Der Anmeldende vertritt bei Vornahme der Buchung sowie bei der gesamten weiteren Abwicklung des Reisevertrages sämtliche Mitglieder der Reisegruppe (Kunden), die namentlich zu nennen sind. Ist der Anmeldende ein Lehrer bzw. Angestellter einer öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung, vertritt der Anmeldende den jeweiligen Träger, der Vertragspartner von Aktiv-Freizeiten wird. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn Aktiv-Freizeiten die Buchung der Kunden schriftlich dem Anmeldenden bestätigt hat.Die Kunden sind an die Buchung zwei Wochen gebunden. Ist der Reisevertrag unter Vorbehalten oder Bedingungen geschlossen worden - z.B. Erreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Zustimmung einer Behörde - hat der Anmeldende die Möglichkeit, die Reise bis zu einem festgelegten Termin, spätestens jedoch bis acht Wochen vor Reisebeginn, kostenlos zu stornieren. Abweichend von dieser Regelung kann eine Bearbeitungsgebühr vereinbart werden.

3. Leistungen

Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung. Veränderungen, Ergänzungen Sonderwünsche und Zusatzleistungen bedürfen der Schriftform. Wir halten uns vor, Leistungen in zumutbaren Rahmen abzuändern. (z.B. Wechsel der Unterbringung in derselben Kategorie) Dieser Vorbehalt gilt nur, soweit eine Leistungsänderung notwendig ist, weil eine Reiseleistung von einem von uns zunächst beauftragten Leistungserbringer nicht oder nicht wie vorgesehen erbracht wird. Wenn die von Aktiv-Freizeiten eingeschalteten Leistungsträger nach internationalen Übereinkommen oder darauf beruhenden gesetzlichen Vorschriften Leistungen in zulässiger Weise abändern, hat auch aktiv-Freizeiten das Recht, entsprechende Veränderungen vorzunehmen.

4. Preise

Soweit nicht anderes ausdrücklich angegeben wird, verstehen sich die Preisangaben in den Angeboten und in der Auftragsbestätigung pro Person, rein netto in Euro. Wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als vier Monate liegen, kann Aktiv-Freizeiten den vereinbarten Reisepreis erhöhen, sofern sich nach Vertragsabschluss die Abgaben für bestimmte Leistungen erhöht haben. Die Erhöhung des Reisepreises orientiert sich nach den tatsächlich entstandenen Mehrkosten. Eine Preisänderung wird Aktiv-Freizeiten unverzüglich nach Kenntnisnahme des Preiserhöhungsgrundes mitteilen. Die Erhöhung des Reisepreises kann nur bis zum 21.sten Tag vor Reisebeginn verlangt werden. Preiserhöhungen von mehr als 5% der ursprünglich vereinbarten Preises berechtigen den Kunden zum Rücktritt. Diese haben im Falle des Rücktritts einen Anspruch auf Teilnahme einer mindestens gleichwertigen Reise, wenn Aktiv-Freizeiten in der Lage ist, diese Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Diesen Anspruch müssen die Kunden unverzüglich nach unserer Erklärung geltend machen, spätestens innerhalb von einer Woche nach Mitteilung. Soweit die vereinbarten Preise von der Gruppengröße abhängen, gilt die Zahl der tatsächlich teilnehmenden Personen.

5. Zahlungsbedingungen

Sofern im Reisevertrag keine Sondervereinbarungen getroffen wurden, ist der Gesamtbetrag vier Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Fordern einzelne von Aktiv-Freizeiten beauftragte Leistungsträger Vorauszahlungen,für bestimmte Leistungen, so ist Aktiv-Freizeiten berechtigt, die Zahlung vom Kunden zu verlangen. Die Reiseunterlagen werden den Kunden zu Händen des Anmeldenden nach Eingang des vollen Reisepreises zugesandt. Das postalische Risiko tragen die Kunden.

6. Rücktritt des Kunden / Entschädigungsanspruch

Bei einer Verminderung der gebuchten Teilnehmerzahl oder einer Stornierung der gesamten Gruppenreise kann Aktiv-Freizeiten eine Entschädigung verlangen, die wie folgt in % des Reisepreises berechnet wird: Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endpreis je angemeldeten Teilnehmer für die gebuchte Gruppengröße. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Zugang der Rücktrittserklärung. Unabhänging vom Rücktritt einzelner Personen und der Berechnung einer Rücktrittsentschädigung richtet sich der Reiepreis für die verbleibenden Teilnehmer, soweit er von der Gruppengrößeabhängig vereinbart wurde,immer nach der Zahl der tatsächlich teilnehmenden Personen. Den Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder nicht vorhandenen schadens unbenommen. Eine Kostenerstattung kann in jedem Fall nur erfolgen, wenn der Anmeldende oder Gruppenleiter sich von den Leistungsträgern die verringerte Teilnehmerzahl bestätigen läßt. Dokumente, die üblicherweise in seinem Besitz bleiben und unbenutzte Tickets müssen für Rückerstattungen umgehend nach Reiseende an Aktiv-Freizeiten zurück gesendet werden.

7. Reisemängel

Unsere Haftung nach Reisemängel bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Zuständig für die Entgegennahme von Mängelanzeigen durch die einzelnen Teilnehmer ist der Anmeldende, der diese unverzüglich telefonisch, per E-Mail oder Fax an Aktiv-Freizeiten weiterleiten muß. Aktiv-Freizeiten haftet nich für Reisemängel oder Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die wir als Fremdleistungen lediglich vermitteln (Besuch von kulturellen oder sportlichen veranstaltungen, Museums- oder Ausstellungsbesuche, gesondert gebuchte Ausflüge usw.) Vermitteln wir derartige Zusatzleistungen kennzeichnen wir diese Zusatz- bzw. Fremdleistung im Reisevertrag als Zusatzleistung. Der Haftungsausschluß für Zusatz- und Fremdleistungen gilt auch für Transferfahrten zum Abfahrtsort bzw. Flughafen - hier übernimmt Aktiv-Freizeiten keine Haftung für Verspätungen von Verkehrsmitteln bei der Anfahrt zum Abfahrtsort bzw. Abflughafen. Ansprüche der Kunden nach §651 c bis 651 f BGB verjähren in Abweichung von der gesetzlichen Regelung in einem Jahr- die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Dies gilt nicht für Ansprüche der Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen, in denen uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

8. Haftung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder wir für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines von uns beauftragten Leistungsträgers verantwortlich sind. Im übrigen gilt §651 h abs. 2 BGB. Kommt es infolge von Streik oder höherer Gewalt zu Verzögerungen oder zum Ausfall von Reiseleistungen wird Aktiv-Freizeiten im Rahmen der Möglichkeiten Ersatzleistungen anbieten. Eine Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Für die Einhaltung der Reise- bzw. Devisenbestimmungen ist jeder Kunde selbst verantwortlich. Die von Aktiv-Freizeiten herausgegebenen Länder- oder Reiseinformationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Angaben sind ohne Gewähr.

9.Schlußbestimmung

Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Rechtsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung. Die zur Bearbeitung der Geschäftsvorfälle erforderlichen Daten werden bei uns an zentraler Stelle gespeichert.
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